Heiz-Grundkosten bei Mieterwechsel nach Gradtagtabelle umgelegt

Die Gradtagtabelle wurde vom VDI (VDI 2067, Blatt 1) aufgrund von Erfahrungswerten erstellt und ist allgemein anerkannt.

Wenn während des Abrechnungszeitraumes ein Nutzerwechsel (Mieterwechsel) stattfindet, müssen die Kosten des gesamten Abrechnungszeitraumes auf die beiden Nutzer (alter Mieter und neuer Mieter) verteilt werden.

Die Grundkosten werden dann immer nach der Gradtagtabelle umgelegt, die Verbrauchskosten aber nur, wenn eine Zwischenablesung nicht stattgefunden hat.

Es werden den Monaten eines Jahres Wärmewerte zugeordnet, um so eine möglichst und annähernd gerechte Kostentrennung zu erhalten.

Für den Grundkostenanteil der Heizkosten ist der Wärmeverbrauchsanteil in Promille nach der Gradtagtabelle maßgebend. (Anm.: Für die Aufteilung des Grundkostenanteils des Warmwasserverbrauchs gilt die Gradtagtabelle nicht, da der Warmwasserverbrauch im Wesentlichen witterungsunabhängig ist. Die Aufteilung des vereinbarten Grundkostenanteils erfolgt beim Warmwasser nach Kalendertagen.)

Wärmeverbrauchsanteil in Promille je Monat je Tag

  • Januar 170 170/31 = 5,48
  • Februar 150 150/28 = 5,35
  • März 130 130/31 = 4,19
  • April 80 80/30 = 2,66
  • Mai 40 40/31 = 1,29
  • Juni, Juli, August 40 40/92 = 0,43
  • September 30 30/30 = 1,00
  • Oktober 80 80/31 = 2,58
  • November 120 120/30 = 4,00
  • Dezember 160 160/31 = 5,16

gesamt 1000

Trotz des zunächst zwingend erscheinenden Charakters von § 9b Abs. 1 HeizKostenV enthält Abs. 3 Ersatzkriterien zur Zwischenablesung.

Zum einen wird auf die Unmöglichkeit der Zwischenablesung abgestellt, worunter analog zur Schätzung des Jahresverbrauchs die Nichtzugänglichkeit zum Ablesetermin oder der Defekt von Geräten zu verstehen ist.

Zum anderen kann auf die Zwischenablesung verzichtet werden, wenn aufgrund des Zeitpunkts des Nutzerwechsels technische Gründe keine hinreichend genaue Ermittlung der Verbrauchsanteile zulassen.

Dies ist immer dann der Fall, wenn bei einer Ausstattung mit Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip zu wenig Zeit zwischen Haupt- und Zwischenablesung liegt.

Verfälschungen sind durch die vorgeschriebene Kaltverdunstungsvorgabe (Zwischenablesung kurz nach der Hauptablesung) oder aufgrund der geringen Auflösung der Skala der Geräte (Zwischenablesung kurz vor der nächsten Hauptablesung) möglich.

Eine Zwischenablesung ist nicht immer zu empfehlen. Die „Arbeitsgemeinschaft Heizkostenverteilung e.V.“ hat festgestellt, dass eine Zwischenablesung nicht zu empfehlen ist, wenn die Summe der Gradtagzahlen für die Monate zwischen Haupt- und Zwischenablesung weniger als 400 oder mehr als 800 Promille beträgt.

Beispiel: Ergebnis: Zwischenablesung ist nicht empfehlenswert (wegen möglicher Verfälschung durch Kaltverdunstung) Hauptablesung Ende Dezember Auszug Ende Februar Folgejahr Gradtage 170 + 150 = 320 < 400

Weitere Artikel zum Thema Umzug:

Gradtagtabelle

Heiz-Grundkosten für Mieter berechnen sich nach der Gradtagstabelle.

Nützliche Links

§§ Verordnung über Heizkostenabrechnung – HeizkostenV: Link zur aktuellen Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten beim Bundesministerium der Justiz