Mieterselbstauskunft: Was Mieter beachten sollten

Generell gilt, dass nur Fragen zulässig sind und entsprechend wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Mietverhältnis stehen, also insbesondere Rückschlüsse auf die Zahlungsfähigkeit des Mietinteressenten zulassen.

Werden solche Fragen bewusst wahrheitswidrig beantwortet, kann dies die fristlose Kündigung oder die Anfechtung des Mietvertrages durch den Vermieter begründen.

Fragen jedoch, die die Privatsphäre eines Mieters betreffen, gehören in der Regel nicht in die Selbstauskunft eines Mieters für den Vermieter und müssen deshalb auch nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Dies gilt insbesondere für Fragen nach einer Schwangerschaft, nach ansteckenden Krankheiten oder nach Homosexualität. Diese Fragen müssen folglich nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Gleichwohl sollte man als Mieter überlegen, ob man nicht auch derartige Fragen wahrheitsgemäß beantwortet, um nicht später Schikanen ausgesetzt zu sein, die das Mietverhältnis belasten und vielleicht sogar emotional unerträglich machen.

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