Tipps zur Kündigung des Mietverhältnisses

1. Die Kündigung eines Mietverhältnisses muss schriftlich erfolgen.

2. Die Kündigung muss an alle als Vermieter im Mietvertrag aufgeführten Personen gerichtet und von allen im Mietvertrag aufgeführten Personen unterschrieben werden.

3. Unbefristete Mietverträge kann der Mieter ohne Angabe von Gründen kündigen.

4. Die Kündigung ist gem. § 573c Abs. 1, Satz 1 BGB spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

5. Für Mieter gilt also die Dreimonatsfrist. Zu beachten ist, dass der Samstag als Werktag zählt und die Kündigung dem Vermieter spätestens am dritten Werktag so zugehen muss, dass er davon Kenntnis erhält oder zumindest erlangen kann!
Beispiel: Soll ein Mietverhältnis zum 30. Juni gekündigt werden, muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag des April nachweislich in den Kenntnisbereich des Vermieters gelangt sein.

6. Wird das Kündigungsschreiben persönlich übergeben, sollte der Erhalt vom Vermieter oder einem Bevollmächtigten (z.B. auf einer Abschrift) mit Datum schriftlich bestätigt werden.
Wird die Kündigung per Post geschickt, sollte sie per Einwurf-Einschreiben (nicht Übergabe-Einschreiben) versandt werden, denn Einwurf-Einschreiben werden auch zugestellt, wenn der Empfänger nicht anwesend ist.
Der Zustellungsnachweis kann online unter https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html abgefragt und ausgedruckt archiviert werden.
Zu beachten ist, dass eine eventuell verzögerte Postlaufzeit oder der Verlust auf dem Postwege in den Verantwortungsbereich des Absenders fällt. Fehler der Post gehen also zu Lasten des Absenders.

7. Formulierungsbeispiel:

„Hiermit kündige(n) ich (wir) das Mietverhältnis über die Wohnung in 12345 Musterstadt, Musterstraße 11, zum XX. XX. 20XX, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.“

Sollte eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses gewünscht werden, wäre als Ergänzung angezeigt: „Ich (Wir) bitte(n) jedoch bereits vorzeitig zum YY. YY. 20YY aus dem Mietverhältnis entlassen zu werden. Gerne bin ich (sind wir) bereit, mich (uns) um die Stellung eines adäquaten Nachmieters zu bemühen. Ich (Wir) bitte(n) höflich um entsprechende Rückäußerung.“

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