Umzug melden: Vermieterbestätigung ist Pflicht

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug müssen sich die Mieter bei der zuständigen Behörde anmelden.

Ab dem 01. 11. 2015 benötigen sie hierfür eine Bestätigung des Vermieters. Ein Auszug muss nur gemeldet und vom Vermieter bestätigt werden, wenn der Mieter ins Ausland zieht.

Ein neuer Mieter ist verpflichtet, sich selber um die erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung zu kümmern. Sein Vermieter muss ihn dabei lediglich unterstützen, er hat eine Mitwirkungspflicht.

Es sollten unbedingt die amtlichen Formulare verwendet werden, die die Meldebehörden bereithalten (für Münster siehe https://www.stadt-muenster.de/buergerservice/meldeangelegenheiten.html).

Der Vermieter kann den Einzug eines neuen Mieters auch elektronisch bestätigen. Vermieter, die diesen Weg wählen möchten, sollten sich bei ihrer Meldebehörde über die technischen Details informieren.

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Melden Sie sich nach dem Umzug bei den Behörden um, benötigen Sie zwingend eine Vermieterbestätigung.