Vermieter muss Mietkaution sicher anlegen

BGH-Urteil vom 09.06.2015 – VIII ZR 324/14

Der Vermieter ist verpflichtet, eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme (die Mietkaution) getrennt von seinem Vermögen auf einem ausgewiesenen Mietkautionskonto  bei einem Kreditinstitut anzulegen.

So soll sichergestellt werden, dass die Kaution vor dem Zugriff  eventueller Gläubiger des Vermieters gesichert ist.

Solange der Vermieter die Kaution nicht in dieser Form  angelegt hat, steht dem Mieter/der Mieterin  ein Zurückbehaltungsrecht an den Mieten in Höhe der Kaution zu.

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Vermieter sind verpflichtet, die Mietkaution sicher anzulegen.